Stellenantritt:
1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung (befristet bis 31. Dezember 2025)
Arbeitsort:
Bern
Die Kantonale Ethikkommission (KEK) Bern ist für die ethische, rechtliche und wissenschaftliche Begutachtung aller im Kantone Bern durchgeführten humanmedizinischen Forschungsprojekte zuständig. Sie besteht aus der Geschäftsstelle (Teil der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)) und der Kommission (unabhängiges Milizsystem).
Ihre Aufgaben
- Protokollführung bei Sitzungen
- Entwurf von lokalen Stellungnahmen
- Überprüfung von nachgereichten Korrekturen, zugesandten Stellungnahmen zu Bedingungen und Auflagen der Kommission, Änderungen an anderen relevanten Unterlagen
- Ergebnisorientierte Zusammenarbeit innerhalb der KEK (Geschäftsstelle, Präsidium, Kommission)
Ihr Profil
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Gute Kommunikationsfähigkeit sowie sehr gute Kenntnisse in Deutsch und Englisch (schriftlich und mündlich), Französisch und Italienisch sind ein Plus
- Praktische Berufserfahrung (idealerweise mit Bezug zu Humanforschung)
- Idealerweise Kenntnisse in Guter Klinischer Praxis (GCP)
- Verantwortungsbewusstsein
- Eigenständige, sorgfältige Arbeitsweise
- Bereitschaft an den Sitzungen am Dienstag Abend zur Verfügung zu stehen (bis ca. 20:00 h)
Wir bieten Ihnen
Der Kanton Bern ist ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen. Dazu kommen:
- Eine spannende, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit in - und mit - einem kleinen, sympathischen Team am Puls der nationalen und internationalen klinischen Forschung
- Flexible Arbeitsbedingungen nach kantonalen Richtlinien
- Einen zentral gelegenen Arbeitsplatz auf dem Inselareal Bern
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Dr. Mario Amacker, Leiter Wissenschaftliches Sekretariat der KEK Bern, Telefon +41 31 633 44 14, mario.amacker@be.ch
Über uns
Die Kantonale Ethikkommission ist zuständig für Forschungsprojekte mit und am Menschen, die im Kanton Bern durchgeführt werden. Wir überprüfen, ob die ethischen, wissenschaftlichen, und rechtlichen Anforderungen gemäss schweizerischem Humanforschungsgesetz (HFG) erfüllt sind. Insbesondere überprüfen wir, ob der Schutz der betroffenen Personen gewährleistet ist.